„Es liegt in der menschlichen Natur, vernünftig zu denken und unvernünftig zu handeln.“

ANATOLE FRANCE

Fahreignung

Weder während des Akutaufenthaltes noch mitunter während der Reha können die Voraussetzungen für den Wiedererwerb der Fahreignung abschließend geklärt werden. Deshalb unterstützen wir die Betroffenen auf dem Weg zur Fahreignung in folgenden Schritten*:

 

  • Untersuchung und Klärung, ob die Fahreignung überhaupt erreicht werden kann.
  • Ggfs. Einholen und Wertung von technischen Untersuchungen (EEG) oder ärztlichen Zusatzaussagen (z.B. Augenarzt)
  • Standardisierte neuropsychologische Testung (1 Termin á 2 Stunden, 6 verschiedene Leistungstests)
  • Besprechung der Testergebnisse und ggfs. Vorbereitung auf die praktische Fahrprobe (standardisiertes Protokoll)
  • Erstellen Attest
  • Gutachten für Führerscheinstellen (in München nur durch die von der Stadt München akkreditierten Institute)
  • Enger Kontakt zu Fahrschulen, vor allem zu denen, die Umbaumaßnahmen für körperliche Beeinträchtigungen anbieten

Wichtige Informationen

 

Im Rahmen der Komplexbehandlung überprüfen wir auf Wunsch auch die Fahreignung.

 

Möchten Sie Ihre Fahreignung gesondert überprüfen lassen, werden die genannten Schritte von den Kostenträgern leider nicht übernommen. Diese stellen daher eine zahlungspflichtige Eigenleistung dar.

Heike Hoffmann

Sekretariat

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Gottfried-Keller-Straße 37

81245 München

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Di und Do: 13 bis 16 Uhr

Telefon: +49 (089) 89 60 68 0

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